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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 11 Sa 137/07   

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https://dejure.org/2007,10565
LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 11 Sa 137/07 (https://dejure.org/2007,10565)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.07.2007 - 11 Sa 137/07 (https://dejure.org/2007,10565)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Juli 2007 - 11 Sa 137/07 (https://dejure.org/2007,10565)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Unwirksamkeit eines zwischen den Parteien geschlossenen Aufhebungsvertrags; Voraussetzungen für eine wirksame Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung bzw. arglistiger Täuschung; Androhung einer außerordentlichen Kündigung oder ...

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § ... 64 Abs. 2; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 119 Abs. 1; ; BGB § 123 Abs. 1; ; BGB § 123 Abs. 1, 2. Alternative; ; BGB § 142 Abs. 1; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 249 S. 1; ; BGB § 280; ; BGB § 623; ; BGB § 626 Abs. 1; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; SGB III § 144

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 119 Abs. 1 § 123 Abs. 1 Alt. 2
    Unsubstantiierte Darlegungen zur Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen widerrechtlicher Drohung und Irrtums

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 30.09.1993 - 2 AZR 268/93

    Aufhebungsvertrag; Bedenkzeit; Widerrufsrecht; rechtsmißbräuchlicher

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 11 Sa 137/07
    Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird; darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung oder ordentlichen Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 832/98 -, AP Nr. 51 zu § 123 BGB; BAG, Urteil vom 30.09.1993 -2 AZR 268/93 -, AP Nr. 37 zu § 123 BGB).

    Die rechtsgeschäftliche Entscheidungsfreiheit des Einzelnen wird nicht allgemein gegen jede Art von Beeinträchtigung durch eine Zwangslage geschützt, sondern nur gegen rechtswidrige Beeinflussung durch arglistige Täuschung und widerrechtliche Drohung (vgl. BAG Urteil vom 30.09.1993 - 2 AZR 268/93 -, a.a.O.).

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 832/98

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 11 Sa 137/07
    Eine Drohung im Sinne des § 123 Abs. 1 BGB setzt objektiv die Ankündigung eines zukünftigen Übels voraus, dessen Zufügung in irgendeiner Weise als von der Macht des Ankündigenden abhängig hingestellt wird; darunter fällt auch die Androhung einer außerordentlichen Kündigung oder ordentlichen Kündigung (vgl. BAG, Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 832/98 -, AP Nr. 51 zu § 123 BGB; BAG, Urteil vom 30.09.1993 -2 AZR 268/93 -, AP Nr. 37 zu § 123 BGB).
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 234/95

    Wirksamkeit eines Auflösungsvertrags - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 11 Sa 137/07
    Ein etwaiger Irrtum über die aus dem Abschluss des Aufhebungsvertrages sich ergebenden Nachteile wie der Eintritt einer Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld gem. § 144 SGB III, ist als bloßer Motiv- bzw. Rechtsfolgen-Irrtum unbeachtlich (vgl. BAG 14.02.1996 - 2 AZR 234/95 -, NZA 1996, 811).
  • BAG, 18.12.1984 - 3 AZR 168/82

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Belehrungspflicht über die

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.07.2007 - 11 Sa 137/07
    Es ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer bei einer sachgemäßen Belehrung seine Eigeninteressen in vernünftiger Weise gewahrt hätte (BAG 18.12.1984, AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Zusatzversorgungskassen).
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